Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Solarteur24 – gelten für alle Angebote, Verkäufe und Lieferungen, sofern nichts abweichendes schriftlich vereinbart und bestätigt wurde. Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann für die Solarteur24 maßgeblich, wenn die Geltung schriftlich durch die Solarteur24 bestätigt wurde. Durch die Bestellung der Ware erkennt der Kunde die Geltung dieser Geschäftsbedingungen an.

Auftragsannahme

Erteilte Aufträge sind dann für die Solarteur24 bindend, wenn die endgültige Ausführung der bestellten Sache eindeutig feststeht und der Auftrag von Solarteur24 schriftlich bestätigt wurde.
Sollte durch Streik, Aussperrung, Ausfall von Materiallieferungen, behördliche Eingriffe sowie Fälle von höherer Gewalt die Auftragsdurchführung unmöglich gemacht werden, ist die Solarteur24 berechtigt, die Liefertermine angemessen zu verlängern. Die Solarteur24 ist jedoch für diesen Fall verpflichtet, dem Käufer unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen, wann mit einer Lieferung des Kaufgegenstandes zu rechnen ist. Der Käufer ist nicht berechtigt, für diesen Fall der unverschuldeten Lieferverzögerung Schadenersatz zu fordern.

Soweit der Solarteur24 nur aufgrund der o.g. Umstände eine Teillieferung möglich ist, wird diese gesondert zu den allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen erbracht. Jede Teillieferung ist ein in sich abgeschlossenes Rechtsgeschäft.

In diesem Zusammenhang von einem Vertreter der Solarteur24 gegebene Zusagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der Geschäftsleitung.

Leistungserbringung.

Die vertragsgegenständlichen Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen von Solarteur24 bestätigten Auftrag. Solarteur24 ist berechtigt, Leistungen (z.B. Gerüstbau, Elektroarbeiten) auch von Subunternehmern erbringen zu lassen.

Vergütung und Zahlungsbedingungen

Der Kunde ist zur Zahlung der vereinbarten Vergütung nach Maßgabe der vertraglich vereinbarten Fälligkeitstermine verpflichtet. Die in Rechnung gestellte Vergütung ist sofort fällig und ohne Skontoabzug zu zahlen.

Rechte und Pflichten von Solarteur24

Solarteur24 verpflichtet sich, die bestellten Anlagen mangelfrei zu liefern und eine fachgerechte Montage der jeweiligen Anlage gemäß dem Vorhaben vorzunehmen.

Angaben der Hersteller zu bestellten/gelieferten Komponenten z.B. in Datenblättern oder anderen Herstellerproduktinformationen sind allein Sache der jeweiligen Hersteller. Diese Informationen macht sich Solarteur24 nicht zu eigen. Relevant für die Mangelfreiheit sind lediglich die Angaben des ggf. nach Ziffer 1.3 nachkonfigurierten Angebotsvorschlags. Angaben der Hersteller basieren in der Regel auf Idealbedingungen, die in der Praxis nicht vorkommen. Aus diesem Grund sind auch jegliche Ertragsprognosen und Wirtschaftlichkeitsanalysen unverbindlich.

Solarteur24 behält sich vor, bei Nichtverfügbarkeit bestimmter Komponenten solche mit vergleichbarer Qualität und Ausstattung zu liefern

Preise, Zahlung und Fälligkeit

Alle Preise und Leistungen verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, wobei diese ggf. gesondert ausgewiesen wird.

Solarteur24 ist berechtigt, eine Anzahlung zu verlangen, sofern dies im Angebotsvorschlag ausgewiesen ist. Des Weiteren ist Solarteur24 berechtigt, eine Abschlagszahlung nach Lieferung und vor Montage der Solarmodule und/oder Stromspeicher zu verlangen. Die Abschlagszahlung beträgt maximal 95% des Gesamtpreises, abzüglich der bereits geleisteten Anzahlung nach Ziffer 1.6. Werden Solarmodule, Stromspeicher und andere Komponenten nicht zeitgleich geliefert, so ist Solarteur24 berechtigt, die Abschlagszahlung bereits nach der Lieferung der Solarmodule zu verlangen.

Sämtliche Zahlungen durch den Kunden erfolgen via Banküberweisung und im Fall der Anzahlung auch via PayPal, wobei keine Gebühren von unserer Seite für die Zahlungsmethoden anfallen.

Solarteur24 ist berechtigt, die Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung zum Kunden an Dritte abzutreten. Neben Forderungen aus dem Verkauf, der Lieferung und Montage von Anlagen gilt dies auch für (Mit-) Eigentums- und Anwartschaftsrechte an den gelieferten Anlagen und sonstigen Waren sowie diesbezügliche Herausgabeansprüche, Gestaltungs- und sonstige Nebenrechte (z.B. Ansprüche aus Leistungsstörung wie etwa Ansprüche auf Schadensersatz oder Verzugszinsen im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden).

 

Die Schlussrechnung erfolgt unmittelbar nach Montage der vom Kunden bestellten Komponenten (Solarmodule, Wechselrichter und/oder Speicher) oder – soweit diese nicht bei Montage erfolgt – unmittelbar nach erstmaliger technischer Inbetriebnahme der Anlage. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen wird der jeweilige Rechnungsbetrag – abzüglich etwaig geleisteter Vorauszahlungen – sieben (7) Tage nach Zugang der jeweiligen Rechnung zur Zahlung fällig. Soweit infolge der Montage und des Betriebs einer von Solarteur24 gelieferten Anlage ein Wechsel des Stromzählers aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften erforderlich ist, werden abweichend von Satz 3 500€ der Rechnungssumme erst mit dem Datum des Zählerwechsels zur Zahlung fällig.

Klarstellend gilt, dass der Wechsel des Zählers nicht Bestandteil der Leistungen von Solarteur24 ist und im Regelfall vom ortsansässigen Verteilnetzbetreiber vorgenommen wird.

Sollten sich die Material- und/oder Installationskosten bis zum Liefertermin durch lieferantenbedingte Preiserhöhungen um mehr als 10% erhöhen im Vergleich zum Bestellzeitpunkt, so ist Solarteur24 berechtigt, den Preis entsprechend zu erhöhen. Dies gilt nur, wenn die avisierte Lieferzeit größer als 4 Monate ist. Dabei sind anderweitig im Auftrag entstandene Kostenminderungen anzurechnen. Solarteur24 hat die Pflicht, den Auftragnehmer vor Lieferung der Komponenten über die Preiserhöhung zu informieren. Der Kunde hat das Recht die Preiserhöhung abzulehnen und damit vom Vertrag zurückzutreten. 

Sollte der Kunde einen Widerruf nach Ablauf der Widerrufsfrist erklären, so hängt die Vertragsauflösung von der Zustimmung von Solarteur24 ab. Stimmt Solarteur24 der Vertragsauflösung zu, sind bereits erfolgte Lieferungen an Solarteur24 zurückzugeben und der Kunde hat eine Entschädigung in Höhe von 1.000 Euro zu zahlen. 

Gewährleistung

Es gelten die anwendbaren gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.

Herstellergarantien

Einige Hersteller geben eigene Garantien aus. Diese macht sich Solarteur24 nicht zu eigen, auch wenn diese auf der Webseite von Solarteur24 dargestellt werden. Herstellergarantien kann der Kunde ausschließlich beim Hersteller geltend machen. Solarteur24 kann die Kommunikation zwischen Hersteller und Kunde übernehmen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn (14) Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn (14) Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben. Sie müssen uns die Mitteilung schriftlich einzureichen.

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn (14) Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Eigentumsvorbehalt

Die von Solarteur24 an den Kunden gelieferten oder montierten Anlagen, Komponenten oder sonstigen Waren („Waren“) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Schlussrechnung nach Ziffer 5.3 („gesicherte Forderungen“) im Eigentum von Solarteur24.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Entgelts, ist Solarteur24 berechtigt, unter den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Waren auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen.

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